Südafrika hat einige großartige einheimische Franchises – Mugg and Bean, Steers, Debonairs und Nandos, um nur einige zu nennen. Südafrika ist auch kein Unbekannter für internationale Franchise-Konzerne wie McDonalds, KFC, Wimpy und SPAR, obwohl in den letzten Jahren ein Anstieg der Zahl internationaler Franchise-Unternehmen zu verzeichnen war, die in Südafrika investieren.
Der Consumer Protection Act (CPA) ist das erste Gesetz in Südafrika, das Franchiseverträge speziell regelt. Das CPA schreibt bestimmte Mindestanforderungen für Franchiseverträge sowie bestimmte Informationen vor, die vor der Unterzeichnung eines Franchisevertrags offengelegt werden müssen. Es ist wichtig, dass alle Franchiseverträge dem CPA entsprechen, da Bestimmungen in Franchiseverträgen bei Nichteinhaltung für ungültig erklärt werden können.
Im Folgenden finden Sie 5 Tipps, um sicherzustellen, dass Ihr Franchisevertrag dem CPA entspricht:
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Mindestanforderungen erfüllen
Die CPA schreibt „Mindestanforderungen“ für Franchiseverträge vor. Diese Anforderungen, die in den Verordnungen zum CPA festgelegt sind, legen zwingende Begriffe (dh Begriffe, die enthalten sein müssen) und verbotene Begriffe (dh Begriffe, die nicht enthalten sein dürfen) fest. Sie schreiben außerdem vor, dass Franchiseverträge in einfacher und klarer Sprache abgefasst sein müssen, damit sie leicht verständlich sind. Juristische Fachausdrücke müssen vermieden werden, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich.
- Geben Sie vorgeschriebene Mindestinformationen an
Die CPA schreibt Mindestinformationen vor, die in einem Franchisevertrag enthalten sein müssen. Die meisten dieser vorgeschriebenen Mindestinformationen sind eher allgemeiner Natur und würden normalerweise im Franchisevertrag enthalten sein (z. B. Name und Beschreibung der Arten von Waren oder Dienstleistungen, auf die sich das Franchise bezieht, die Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers). und etwaige Gebietsrechte). Es gibt jedoch einige ungewöhnlichere Anforderungen in Bezug auf vorgeschriebene Informationen, die normalerweise nicht unbedingt in einem Franchisevertrag enthalten wären (z. B. die Qualifikationen der Direktoren des Franchisegebers und Angaben zu den Mitgliedern/Aktionären des Franchisegebers). Franchisegeber). Diese eher ungewöhnlichen Anforderungen müssen bei der Erstellung eines Franchisevertrags berücksichtigt werden.
- Bereiten Sie ein Offenlegungsdokument vor
Das CPA verlangt vom Franchisegeber, dem Franchisenehmer in einem Offenlegungsdokument, das dem Franchisenehmer vor der Unterzeichnung des Franchisevertrags ausgehändigt wird, bestimmte vorgeschriebene Mindestinformationen zur Verfügung zu stellen (einschließlich einer Liste der aktuellen Franchisenehmer, sofern vorhanden, und der Verkaufsstellen, die dem Franchisegeber gehören). direkte Kontaktdaten der bestehenden Franchisenehmer; ein Organigramm, das das für Franchisenehmer bestehende Unterstützungssystem darstellt; und ein Wirtschaftsprüferzertifikat, das bestätigt, dass die geprüften Jahresabschlüsse des Franchisegebers in Ordnung sind. Diese Informationen sollen dem Franchisenehmer ausreichende Informationen über das Franchise, seine finanzielle Rentabilität und seinen potenziellen Geschäftserfolg liefern, damit der Franchisenehmer eine fundierte Entscheidung darüber treffen kann, ob er/sie das jeweilige Franchise „erwerben“ möchte oder nicht.
- Bereiten Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung vor
Es ist wichtig, den Schutz vertraulicher Informationen sicherzustellen, die dem potenziellen Franchisenehmer in der Vorphase der Verhandlung und des Abschlusses eines Franchisevertrags offengelegt werden können. Dazu können beispielsweise das Umsatzwachstum des Franchisegebers sowie schriftliche Prognosen hinsichtlich der Höhe des potenziellen Umsatzes, Einkommens und Gewinns gehören. Auch wenn dies im Rahmen des CPA nicht vorgeschrieben ist, ist es für einen Franchisegeber ratsam, sicherzustellen, dass ein potenzieller Franchisenehmer eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreibt, bevor ihm das Offenlegungsdokument zugesandt wird.
- Beachten Sie die Bedenkzeit
Es ist wichtig zu bedenken, dass ein Franchisenehmer gemäß dem CPA das Recht hat, einen Franchisevertrag innerhalb von 10 Werktagen nach Unterzeichnung eines solchen Vertrags kostenlos und ohne Vertragsstrafe zu kündigen, indem er den Franchisegeber schriftlich benachrichtigt.